Haben Sie etwas gefunden oder verloren ?
Fragen Sie Ihr Fundamt !
Anzeigepflicht des Finders:
- Jede Fundsache, die mehr als zehn Euro wert ist, muss unverzüglich zum Fundamt Petersberg gebracht werden.
Finderlohn
- Der Finder kann Finderlohn verlangen.
- Der Finderlohn beträgt 5 % von dem Wert bis 500 €.
- Übersteigt der Wert 500 € erhält der Finder 25 € plus 3 % des Wertes über 500 €.
Eigentumserwerb des Finders
- Wird die Fundsache innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Fundanzeige nicht abgeholt, haben Sie als Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. In diesem Fall werden Sie benachrichtigt.
- Haben Sie eine Sache oder Bargeld wahrscheinlich innerhalb einer Behörde verloren, setzen Sie sich bitte mit dieser Behörde in Verbindung.
- Haben Sie etwas in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren, so fragen Sie bitte bei dem Verkehrsbetrieb nach.
- Vermissen Sie ein Tier, so setzen Sie sich bitte mit dem Tierheim in Verbindung.
- Falls Sie einen Schlüssel verloren haben, fragen Sie bitte im Fundamt nach.
Folgende Sachen wurden gefunden:
Es wurden keine Einträge gefunden.
Fundamt Petersberg
Rathausplatz 1
36100 Petersberg
Telefon: (0661) 62060
E-Mail: information@petersberg.de
Öffnungszeiten
- Mo - Fr von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mo von 13:30 - 15:30 Uhr
- Mi von 14:00 bis 18:00 Uhr