Fragen Sie Ihr Fundamt !
Anzeigepflicht des Finders:
Jede Fundsache, die mehr als zehn Euro wert ist, muss unverzüglich zum Fundamt Petersberg gebracht werden.
Finderlohn:
Der Finder kann Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt 5 % von dem Wert bis 500 ?, übersteigt der Wert 500 ? erhält der Finder 25 ? plus 3 % des Wertes über 500 ?.
Eigentumserwerb des Finders:
Wird die Fundsache innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Fundanzeige nicht abgeholt, haben Sie als Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. In diesem Fall werden Sie benachrichtigt.
Folgende Sachen wurden innerhalb der letzten sechs Monate gefunden:
Datum | Nummer | Fundort / Zeit | Kurzbeschreibung |
Fundamt Petersberg
Rathausplatz 1
36100 Petersberg
Telefon: (0661) 62060
E-Mail: information@petersberg.de
Öffnungszeiten :