Schornsteinfegerbezirke
Seit dem 01.01.2013 ist die Neuregelung des Schornsteinfegerrechts in Kraft. Gegenüber der bisherigen (auch Übergangs-) Regelung besteht nur noch ein eingeschränkter hoheitlicher Bereich, Schornsteinfegerarbeiten wurden für den Wettbewerb geöffnet.
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger führen in ihrem Bezirk folgende Aufgaben durch, bei denen – im Gegensatz zu den allgemeinen Schornsteinfegerarbeiten – kein Wettbewerb zugelassen ist:
- Die Führung des Kehrbuchs mit der Kontrolle, ob die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt wurden,
- die Durchführung der Feuerstättenschau zweimal im siebenjährigen Vergabezeitraum einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen,
- die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen,
- die Ausstellung von Bescheinigungen zu Bauabnahmen nach Landesrecht und
- die Durchführung von Ersatzvornahmen, wenn Eigentümer ihren Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflichten nicht nachkommen.
Für viele Schornsteinfegerarbeiten, vor allem die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten, besteht freie Wahl des Schornsteinfegers (mit der erforderlichen Berechtigung).
Ortsteile Petersberg und Götzenhof
Martin Kircher |
Steinhäuser Str. 3
36088 Hünfeld |
Tel: 06652/74412
Fax:06652/73454 |
Ortsteile Marbach und Steinhaus
Stefan Wehr |
Am Roßrain 18
36100 Petersberg |
Tel: 0661/9625236
Fax: 0661/9625237
Handy: 01715494243
e-mail: stefan.wehr@t-online.de
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Ortsteile Almendorf und Böckels
Günther Bolender |
Fuldaer Str. 15
36088 Hünfeld |
Tel: 06652/2526
Fax: 06652/22595
Handy: 01715313672 |
Ortsteile Steinau, Stöckels, Horwieden, Margretenhaun, Rex, Melzdorf und Untergötzenhof
Bernd Kircher |
Fuldaer Berg 30
36088 Hünfeld |
Tel: 06652/1829822
Fax: 06652/1823400
Handy: 01726626977
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