Energiespargesetz September 2022 und Beleuchtung Gewerbegebiet-Bürgerforum: Eintrag Nr. 209 | Status: beendet
Erstellt von Hondo Miljkovic am 09.09.2022 um 10:41 Uhr:
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Die Werbetafeln und Leuchtreklamen und Firmenlogos (Dimos, Raiffeisen, IAC Autohaus, etc.) im Gewerbegebiet sind seit dem 01. Sept. auch weiterhin beleuchtet. Sollten diese nicht zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden?
Auch leuchten einige sehr starke Aussenbeleuchtungen durch fehlende Abschirmung in alle Richtungen und damit in das Wohngebiet, was mich als Anwohner stört, vor allem wenn in der Nachtruhe die eigenen Räume ausgeleuchtet werden. Die nicht richtungsgebundene und starke Beleuchtung widerspricht auch dem Bestreben der Initiative Sternenpark Rhön . Könnte dies bitte auch mal geprüft werden?
Vielen Dank vorab!
Auch leuchten einige sehr starke Aussenbeleuchtungen durch fehlende Abschirmung in alle Richtungen und damit in das Wohngebiet, was mich als Anwohner stört, vor allem wenn in der Nachtruhe die eigenen Räume ausgeleuchtet werden. Die nicht richtungsgebundene und starke Beleuchtung widerspricht auch dem Bestreben der Initiative Sternenpark Rhön . Könnte dies bitte auch mal geprüft werden?
Vielen Dank vorab!
Sehr geehrter Herr Miljkovic,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Laut der Verordnung der Bundesregierung müssen seit 1. September die Außenbeleuchtungen von Gebäuden ganztägig sowie beleuchtete Werbeanlagen zwischen 22 Uhr und 16 Uhr des Folgetages abgeschaltet werden. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Das heißt also, dass es durchaus noch sein kann, dass Unternehmen ihre Beleuchtung angeschaltet lassen (müssen). Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten Kontrollen durchführen, um die Umsetzung der Verordnung zu überwachen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Können Sie uns da konkret die Quelle der Sie störenden Beleuchtung nennen? Dann können wir das ebenfalls überprüfen.
Mit freundlichem Gruß
Ihre Gemeindeverwaltung