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Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Kinderreisepässe werden für Kinder unter 12 Jahren ausgestellt. Der Kinderreisepass ist ein Jahr lang gültig. Er kann vor Ablauf der Gültigkeit wieder um ein Jahr verlängert werden. Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.
Wir weisen darauf hin, dass der Kinderreisepass nicht in allen Staaten der Welt (besonders in den USA) anerkannt wird. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt im Reisebüro, dem zuständigen Konsulat des Reiselandes oder unter www.auswaertiges-amt.de.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig, und er muss neu ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Maße 35x45mm Hochformat ohne Rand)
- Geburtsurkunde (entfällt, wenn der bisherige Kinderreisepass bereits von der Gemeinde Petersberg ausgestellt wurde)
- bisheriger Kinderreisepass
- Zustimmungserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten
- ab dem vollenden 10. Lebensjahr: eigenhändige Unterschrift des Kindes
- Gebühr: 13,00 Euro
Verlängerung/Aktualisierung Kinderreisepass:
- Eine Verlängerung ist nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer möglich.
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Maße 35x45mm Hochformat ohne Rand)
- ab dem vollenden 10. Lebensjahr: eigenhändige Unterschrift des Kindes
- Gebühr: 6,00 Euro
Die Ausstellung des Kinderreisepasses dauert längstens drei Tage und wird von der Gemeinde durchgeführt.
Das persönliche Erscheinen des Kindes sowie eines Sorgeberechtigten ist zwingend erforderlich!