Beglaubigungen
Allgemeine Informationen
Im Melde- und Passamt der Gemeinde Petersberg können folgende Unterlagen amtlich beglaubigt werden:
- Dokumente: Es können Kopien von Urkunden oder Dokumenten beglaubigt werden, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
- Unterschriften: Es können Unterschriften beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.
Kopien von standesamtlichen Urkunden eines deutschen Standesamts können nicht beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich zur Neuausstellung an das betreffende Standesamt.
Gebühren
- Beglaubigung, wenn die Kopie von uns erstellt wird: 3,00 € je Dokument (pro Dokument maximal bis zu 10 Seiten, jede weitere Seite des selben Dokumentes 0,60 €)
- Beglaubigung mitgebrachter Kopien: 6,00 € je Dokument (pro Dokument maximal bis zu 10 Seiten, jede weitere Seite des selben Dokumentes 0,60 €)
- Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift: 6,00 € je Unterschrift
Öffentliche Beglaubigungen
Öffentliche Beglaubigungen werden bei einem Notar oder auch beim jeweils zuständigen Ortsgericht ausgestellt. Öffentliche Beglaubigungen sind erforderlich beispielsweise bei: Bankangelegenheiten, Eintragungen ins Vereinsregister, Erbangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten. Die Gebühren weichen von den oben genannten Gebühren ab und sind bei den jeweils zuständigen Stellen zu erfragen.