Kirchenaustritt
Allgemeine Informationen
Der Austritt aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts wird für alle Bürger der Gemeinde Petersberg, die hier ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Pass- und Meldeamt bearbeitet.
Der Austritt kann von allen Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, persönlich beantragt werden. Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für nicht volljährige Geschäftsunfähige kann der Austritt durch die gesetzlichen Vertreter, denen die Personensorge zusteht, persönlich erklärt werden. Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, müssen dem Austritt zustimmen.
► Die Erklärung per Vollmacht ist nicht zulässig!
Wenn eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, kann die Erklärung in schriftlicher Form eingereicht werden. Diese Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden (Ortsgericht, Notare).
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Bei Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter müssen diese sich ebenfalls ausweisen können.
- Wir benötigen die zum damaligen Zeitpunkt zuständige Kirchengemeinde.
Gebühren
Pro Person 30,00 Euro.