Durch die Jahreswechselarbeiten sind vom 13.12.24 bis zum 03.01.25 keine Kartenzahlungen im Rathaus möglich.
Trauungen am Wochenende
Auf Wunsch der Ehepaare bietet das Petersberger Standesamt auch standesamtliche Trauungen außerhalb der regulären Sprechzeiten an.
Gegen die Entrichtung einer Zusatzgebühr können Paare auch
- freitags in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder
- samstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
im Petersberger Standesamt die Ehe schließen. Am 24. und 31. Dezember kann in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr geheiratet werden, sofern diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen.
Bei diesen zusätzlichen Terminen können die Trauungen in den Räumen des Rathauses, im Turmzimmer, in den Bürgerstuben oder in den Dorfgemeinschaftshäusern in den Ortsteilen stattfinden. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Trauung direkt mit einer Feierstunde zu verbinden. Die Propsteihaus-Gastronomie steht gerne für Sie bereit. Zudem gibt es die Möglichkeit, im Propsteigarten (An der Blumenmauer) Open-Air-Trauungen durchzuführen.
Ausführliche Informationen erteilt unser Standesamt, Frau Stoldt, die Sie unter der Telefonnummer 0661-6206-14, unter der Faxnummer 0661-6206-50 oder über die E-Mail-Adresse a.stoldt@petersberg.de erreichen. Auch bei dem Beantragen von Urkunden helfen wir Ihnen gerne weiter.
Anmeldung zur Eheschließung - Was ist zu beachten?
Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.
Die Eheschließenden haben die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat, anzumelden. Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.
Für die Anmeldung der Eheschließung sind zunächst einmal folgende Unterlagen mitzubringen:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (vom Standesamt des Geburtsortes)
- Wenn Sie schon verheiratet waren, die Eheurkunde der letzten Ehe mit einem Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister
- Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, muss ein Nachweis über die Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft vorgelegt werden
- Falls der Geburtsort im Ausland liegt, wird eine internationale Geburtsurkunde bzw. eine Originalurkunde mit amtlicher Übersetzung benötigt (die Urkunde muss im Einzelfall mit einem Legalisationsvermerk oder Apostille versehen sein)
- Führt ein Verlobter nicht die aus den Personenstandsurkunden ersichtlichen Vor- und Familiennamen, so hat er dies nachzuweisen (z.B. Namenserklärungen oder behördliche Namensänderungen, evtl. Registrierschein)
- Ein Nachweis zur Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung oder Rechtstellung als Deutscher
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister von gemeinsamen Kindern
In einigen Fällen, z.B. bei Ausländerbeteiligung, sind noch weitere Unterlagen vorzulegen bzw. Sondervorschriften zu beachten. Es empfiehlt sich daher, immer vorher telefonisch bei dem zuständigen Standesamt nachzufragen.