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Informationen zu Ukraine-Flüchtlingen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen, wenn Sie aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, Ukraine-Flüchtlinge bei sich aufgenommen haben oder planen, Flüchtlinge aufzunehmen.
Anmeldung und Registrierung von Flüchtlingen
Ukrainische Staatsangehörige können ohne Visum einreisen, wenn sie über einen biometrischen Pass verfügen. Nach der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 7. März 2022 sind allen Flüchtlingen aus der Ukraine Einreisen ohne biometrischen Pass erlaubt.
Geflüchtete aus der Ukraine, die in privaten oder kommunalen Unterkünften Aufnahme finden, müssen nicht in die Erstaufnahmeeinrichtung (EAEH) nach Gießen gebracht werden. Sie werden gebeten, sich an die zuständige Ausländerbehörde zu wenden. Dies ist im Falle von Petersberg der Landkreis Fulda. Bei der Ausländerbehörde werden sie registriert und erhalten eine Anlauf- oder Fiktionsbescheinigung für die Zeit bis zur Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT). Die Ausländerbehörde prüft, ob eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) erteilt werden kann. Eine freiwillige Anmeldung bei der Meldebehörde ist vor Eintritt der Meldepflicht zulässig und wird dringend nahegelegt, um das allgemeine Aufnahmegeschehen besser steuerbar zu machen.
Geflüchtete aus der Ukraine, die nicht bei Verwandten oder Bekannten in Hessen unterkommen oder in kommunalen Unterkünften Aufnahme finden können, müssen in die EAEH nach Gießen gebracht werden. Sie werden in der EAEH registriert und erhalten die notwendige Versorgung, Unterbringung, medizinische Hilfe und ein Impfangebot. Der Aufnahmeprozess soll wenige Tage dauen. Anschließend werden die Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) vom Regierungspräsidium Darmstadt den Kommunen zugewiesen. Dort müssen sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden und die zuständige Ausländerbehörde aufsuchen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Hilfsbedürftige werden von den Ausländerbehörden an die Sozialbehörden verwiesen. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Daran ändert sich auch nichts nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Die Ausländerbehörden erlauben Personen mit vorübergehendem Schutz die Aufnahme einer Beschäftigung.
Ausführliche weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Innenministeriums.
Ukrainische Flüchtlinge in Schulen
Die Hessische Landesregierung hilft, damit geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche möglichst schnell Angebote in der Schule erhalten. Neben einer Aufnahme in Intensivkurse und Intensivklassen existiert ein deutschlandweit einmaliges Gesamtsprachförderkonzept, welches das Deutschlernen und das Ankommen im Land für die jungen Menschen erleichtert.
Je nach Alter ist eine möglichst schnelle Aufnahme in Vorlaufkurse in den Grundschulen, in Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen (sechs bis 15 Jahre) oder Intensivklassen an beruflichen Schulen (ab 16 Jahre) vorgesehen.
Das sind die wichtigsten Schritte:
- Registrieren als Geflüchtete in der Meldebehörde der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Landkreises - das ist im Falle von Petersberg der Landkreis Fulda, erreichbar unter Telefon 0661-115.
- Melden beim Aufnahme- und Beratungszentrum des örtlich zuständigen Staatlichen Schulamtes - das ist im Falle von Petersberg das Staatliche Schulamt Fulda, erreichbar unter Telefon 0661-8390-161.
In den angehängten PDFs erhalten Sie nähere Informationen dazu. Außerdem auf der Homepage des Kultusministeriums.
Hilfsangebote für Flüchtlinge
Der Landkreis Fulda hat ein Kontaktbüro Ukraine eingerichtet, um sowohl die flüchtenden Menschen als auch die Helferinnen und Helfer in der Region zu unterstützen. Wer in der Lage ist, eine abgeschlossene Wohnung für Geflüchtete aus der Ukraine für einen längeren Zeitraum zur Verfügung zu stellen, soll dies bitte per Mail unter wohnraum@landkreis-fulda.de oder unter Telefon 0661-6006-8083 beim Landkreis Fulda melden.
Wer darüber hinaus generelle Hilfsangebote im Landkreis Fulda machen möchte, kann dies unter helfen@landkreis-fulda.de oder per Telefon unter 0661-6006-9490 melden.
Für ausländerrechtliche Fragen oder Fragen zu Sozialleistungen und Krankenversicherung steht das Kontaktbüro Ukraine beim Landkreis Fulda per Mail ukraine@landkreis-fulda.de oder unter Telefon 0661-115 zur Verfügung.
Ausführliche weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Fulda.
Hier kommen Sie zu einem Grußwort des Bürgermeisters Carsten Froß.