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Ich interessiere mich für ein Wohnbaugrundstück in den folgenden Ortsteilen:
Datenschutzhinweis
Aus datenschutzrechtlichen Gründen löscht die Gemeinde Petersberg Ihre Interessensbekundung drei Jahre nach Ablauf des Jahres in dem Sie den Antrag auf Aufnahme in den Interessentenliste gestellt haben. Über die bevorstehende Löschung Ihrer Daten werden Sie per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Die weiteren Hinweise zum Datenschutz können Sie hier abrufen: Informationen nach Artikel 13 DS-GVO zur Interessentenliste für Wohnbaugrundstücke
Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilten Einwilligungserklärungen mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
Sie können den Widerruf entweder postalisch (Gemeinde Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg), per E-Mail (gemeinde@petersberg.de) oder per Fax (0661-6206-50) an den Gemeindevorstand Petersberg übermitteln.