Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller/ die Antragstellerin die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Ereignen sich Verkehrsunfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen. Desweiteren wird zugesichert, dass bei Aufgrabungen eine Sondernutzungserlaubnis beim zuständigen Träger der Straßenbaulast beantragt wurde.
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