Stellungnahmen zur Fulda-Main-Leitung
Höchstspannungsleitung Mecklar - Dipperz - Bergrheinfeld West (Vorhaben 17), Abschnitt A (Mecklar - Dipperz)
Bundesfachplanung: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 Abs. 3 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) und § 42 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Der Vorhabenträger TenneT TSO GmbH hat bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Bundesfachplanung für das Vorhaben 17 des Bundesbedarfsplangesetzes (Mecklar - Dipperz - Bergrheinfeld West), Abschnitt A (Mecklar - Dipperz), gestellt. Die Bundesnetzagentur ist sowohl für das Verfahren als auch für die Entscheidung über die Bundesfachplanung zuständig. Für das Vorhaben ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Es gilt dabei das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist.
Durch die Veröffentlichung der Unterlagen einschließlich des vom Vorhabenträger vorgelegten Umweltberichts erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 42 Abs. 1 i. V. m. § 18 Abs. 1 UVPG. Gemäß § 8 S. 1 NABEG hat der Vorhabenträger Unterlagen erstellt, die für die raumordnerische Beurteilung und die SUP der Trassenkorridore erforderlich sind.
Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 9 Abs. 3 NABEG ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 27.03.2023 bis einschließlich 26.04.2023. Die Unterlagen sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben finden Sie im Internet unter www.netzausbau.de/vorhaben17-a. Die Bundesnetzagentur nimmt auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können. Während des Auslegungszeitraums besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Einwendungsfrist verlängert sich hierdurch nicht. Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisch an die Bundesnetzagentur unter 0800 638 9 638, per Mail an vorhaben17@bnetza.de oder schriftlich an die unten aufgeführte Adresse unter „Einwendungen“.
Trassenkorridor und Alternative
Der vorgeschlagene Trassenkorridor beginnt am Umspannwerk Mecklar nordöstlich von Bad Hersfeld und führt in südliche Richtung. Er umgeht zunächst in einem nach Osten verlaufenden Bogen Bad Hersfeld und kreuzt anschließend die Bundesautobahn 4, wo er gleichzeitig nach Südosten abknickt. Im Westen der Gemeinde Schenklengsfeld knickt der Vorschlagstrassenkorridor nach Südwesten ab und führt in südlicher Richtung durch die Marktgemeinden Eiterfeld und Burghaun, wo er im östlichen Bereich die Bundesstraße 27 quert. Südlich von Burghaun macht der Vorschlagstrassenkorridor einen nach Westen geneigten Bogen bis zum Ortsteil Marbach der Gemeinde Petersberg, wo er erneut die Bundesstraße 27 quert. In Marbach schwenkt der Vorschlagstrassenkorridor leicht nach Südosten ab und knickt anschließend in der Gemeinde Hofbieber nach Süden ab. In der Gemeinde Künzell schwenkt der Vorschlagstrassenkorridor schließlich nach Osten, bevor er am Umspannwerk Dipperz (Zwangspunkt) endet. Der Vorhabenträger hat zudem zahlreiche Alternativen vorgelegt. Ein Alternativkorridor beginnt östlich von Bad Hersfeld auf Höhe der Querung der Bundesautobahn 4 und führt in einem nach Osten verlaufenden Bogen Richtung Süden bis Schenklengsfeld, wo er einen weiteren Bogen um die Marktgemeinde Eiterfeld macht und nordwestlich von Hünfeld wieder auf den Vorschlagstrassenkorridor trifft. Im südwestlichen Bereich der Stadt Hünfeld eröffnen sich weitere Alternativverläufe. Westlich des Stadtgebiets startet eine Variante am Vorschlagstrassenkorridor und verläuft entlang der Bundesstraße 27, bevor sie südlich des Stadtteils Rückers der Stadt Hünfeld endet. Eine weitere Variante sieht vor, nördlich des Stadtteils Rückers nach Osten abzuknicken, bevor sie südwestlich des Ortsteil Silges der Gemeinde Nüsttal nach Süden verschwenkt. Im Norden der Gemeinde Hofbieber sieht eine Variante ein Abknicken nach Westen bis zum Vorschlagstrassenkorridor vor und eine weitere Variante den weiteren südlichen Verlauf, der nördlich von Dipperz nach Westen verschwenkt und von Norden kommend am Umspannwerk Dipperz endet. Westlich des Umspannwerks Mecklar beginnt ein weiterer Alternativkorridor, der zunächst nordwestlich bis nach Ludwigsau verläuft und dort nach Südwesten verschwenkt. Nach einer Querung der Bundesstraße 324 teilt sich der Alternativkorridor in zwei Teile und verläuft rechts und links der Ortschaft Reckerode in der Gemeinde Kirchheim vorbei. Die linksseitige Umgehung von Reckerode verläuft dabei in Bündelung mit der Bundesautobahn 7. Nach einer Querung der Bundesautobahn 4 bei Kirchheim verläuft der alternative Korridor weiter südlich. Ab dem südlichen Gemeindegebiet von Niederaula verläuft der alternative Korridor in Bündelung mit der Bundesautobahn 7 bis zum Stadtteil Dietershan der Stadt Fulda, wo er in Richtung Osten abknickt und südöstlich der Ortschaft Marbach wieder auf den Vorschlagstrassenkorridor trifft. Nordöstlich des Ortsteils Langenschwarz der Marktgemeinde Burghaun gibt es eine weitere Alternative, die zunächst auf einem kurzen Stück Richtung Südwesten und anschließend südöstlich entlang einer Bahntrasse der DB Netz AG bis zum Stadtteil Michelsrombach der Stadt Hünfeld verläuft. Der Stadtteil Michelsrombach wird zudem bei einem weiteren alternativen Verlauf nördlich passiert. Im Bereich des Ortsteils Körnbach der Marktgemeinde Eiterfeld beginnt eine weitere Variante. Diese verlässt den Vorschlagstrassenkorridor, verläuft in südwestlicher Richtung und schwenkt im Westen der Marktgemeinde Burghaun Richtung Südosten ab, wo sie wieder auf den Vorschlagstrassenkorridor trifft.
Einwendungen
Jede Person und anerkannte Umweltvereinigung, die in ihren satzungsgemäßen Aufgaben berührt ist, kann sich zu den beabsichtigten Trassenkorridoren vom Beginn der Auslegung am 27.03.2023 bis zum 26.05.2023 äußern. Einwendungen, die nach der angegebenen Frist eingehen, werden nur berücksichtigt, wenn die vorgebrachten Belange für die Rechtmäßigkeit der Bundesfachplanung von Bedeutung sind. Die Einwendungen sind über einen der folgenden Wege an die Bundesnetzagentur zu richten:
• elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (unter www.netzausbau.de/vorhaben17-a)
• per E-Mail an vorhaben17@bnetza.de
• schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 805, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 17, Abschnitt A)
Weitere Details hierzu finden Sie unter www.netzausbau.de/kontakt
Einwendungen müssen Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift leserlich enthalten. Schriftliche Einwendungen müssen darüber hinaus eigenhändig unterschrieben sein. Sie erhalten keine Eingangsbestätigung bzw. kein individuelles Antwortschreiben. Werden Einwendungen oder Stellungnahmen von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet, so muss auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich sichtbar eine Vertreterin/ein Vertreter benannt werden. Anzugeben sind der Name, die Anschrift und der Beruf der Vertreterin/des Vertreters. Vertreterin oder Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Entspricht eine solche Einwendung oder Stellungnahme nicht diesen Anforderungen, so kann sie unberücksichtigt gelassen werden. Die Einwendungen werden in Kopie an den Vorhabenträger weitergegeben. Sie können in Kopie auch an Träger öffentlicher Belange weitergegeben werden, sofern deren Aufgabenbereich berührt ist. Sowohl Vorhabenträger als auch Träger öffentlicher Belange sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet und dürfen Ihre Einwendung ausschließlich im Rahmen des Verfahrens verwenden. Falls Ihr Name und Ihre Anschrift dennoch unkenntlich gemacht werden sollen, weisen Sie in Ihrer Einwendung bitte darauf hin. Ihr Name und Ihre Anschrift werden auf Ihr Verlangen hin unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
Erörterung und Entscheidung
Soweit ein Erörterungstermin gemäß § 10 NABEG stattfindet, werden Einwendende über diesen schriftlich benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben einer bzw. eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne sie bzw. ihn verhandelt werden. Die Bundesfachplanung schließt mit einer Entscheidung der Bundesnetzagentur ab. Diese enthält gemäß § 12 NABEG den Verlauf eines raumverträglichen Trassenkorridors, eine Bewertung seiner Umweltauswirkungen und das Ergebnis der Prüfung alternativer Trassenkorridore. Der festgelegte Trassenkorridor ist verbindlich für das anschließende Planfeststellungsverfahren, in dem die Entscheidung über den konkreten Leitungsverlauf getroffen wird.
Entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens
Angaben über die Umweltauswirkungen des Vorhabens finden Sie insbesondere im Umweltbericht der TenneT TSO GmbH zur Strategischen Umweltprüfung, in den Prüfungen zu Natura-2000-Gebieten, in der artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung und in der immissionsschutzrechtlichen Ersteinschätzung. Der Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung enthält die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Menschen (insbesondere die menschliche Gesundheit), Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie das Kulturelle Erbe und sonstige Sachgüter. Umweltauswirkungen auf besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten werden insbesondere in der artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung untersucht. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen der Schutzgebiete des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ ist in den Prüfungen zu Natura-2000-Gebieten dargelegt. Etwaige schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische und magnetische Felder sowie Geräusche werden in der immissionsschutzrechtlichen Ersteinschätzung thematisiert. Außerdem befinden sich wasserrechtliche Ausführungen im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie - Wasserrechtliche Erscheinschätzung. Darüber hinaus sind zusammenfassende umweltbezogene Angaben im Erläuterungsbericht, in der Unterlage der energiewirtschaftlichen Belange sowie im Gesamtalternativenvergleich enthalten. In der Raumverträglichkeitsstudie wird zudem die Übereinstimmung des Trassenkorridors mit den umweltbezogenen Erfordernissen der Raumordnung sowie raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen beurteilt.
Der Präsident