Neue Beleuchtungsvorgaben seit dem 1. September 2022
Die Bundesregierung hat vor Kurzem die neue Verordnung zur Sicherung der Energieversorung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) erlassen. Damit gelten seit dem 1. September 2022 neue Vorgaben, was die Außenbeleuchtung von Gebäuden angeht.
Die EnSikuMaV hat das Ziel, angesichts der derzeitigen Energiekrise in großem Umfang Energie zu sparen. Die Bundesregierung merkt dazu an: „Bei der Energieeinsparung handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus.“
Keine Beleuchtung von Denkmälern
In der Verordnung wird zum Beispiel geregelt, wie hoch die Temperatur in öffentlichen Gebäuden höchstens sein darf. Außerdem wird durch die EnSikuMaV untersagt, öffentliche Gebäude und Baudenkmäler zu beleuchten. Die Gemeinde Petersberg hat darauf bereits reagiert: So werden zum Beispiel die Liobakirche, das Rathaus, das Propsteihaus und die Bürgerstuben nicht mehr von außen beleuchtet. Ausnahmen sind lediglich bei Kulturveranstaltungen oder Festen möglich.
Keine Beleuchtung von Werbung
Die Verordnung schränkt zudem die Nutzung beleuchteter Werbeanlagen von Unternehmen ein. In §11 heißt es: „Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt.“ Ausgenommen sind lediglich Beleuchtungen, die der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren dienen.
Leider ist festgestellt worden, dass in den Petersberger Gewerbegebieten auch nach 22:00 Uhr viele Werbeanlagen beleuchtet sind. Wir fordern die Gewerbetreibenden und/oder Betreiber dieser Anlagen hiermit auf, die Beleuchtung verordnungsgemäß abzuschalten.
Keine Auswirkungen auf Privathaushalte
Die EnSikuMaV beinhaltet keine Vorgaben, was die Innenbeleuchtung angeht. Ebenso wenig sind Regeln für die Beleuchtung von Privathaushalten vorgesehen. Wir möchten dennoch alle Bürgerinnen und Bürger bitten, sorgsam mit der Energie umzugehen, damit es im Winter nicht zu Engpässen kommt.
Die komplette Verordnung zur Sicherung der Energieversorung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) können Sie in dem angehängten PDF einsehen.