Informationen zu herrenlosen Grundstücken
Zwischen Stiffollerweg und Rabanus-Maurus-Straße sind vor Kurzem sogenannte herrenlose Grundstücke an einen neuen Eigentümer übertragen worden. Dabei handelt es sich um Grundstücke, die keine Eigentümerin oder keinen Eigentümer haben. Wir legen nachfolgend ein paar Fakten zu diesem Vorgang dar.
Die betroffenen Grundstücke sind bereits seit 1986 herrenlos – in diesem Jahr hat die Hessische Heimstätte das Eigentum an den Flächen aufgegeben. Dass die Hessische Heimstätte für diese Wege- und Parkflächen nicht länger zuständig sein mochte, zeichnete sich bereits im Vorfeld ab. Die Gemeinde versuchte deshalb erstmals schon 1977, mit den Anliegern eine Lösung zu finden. Leider scheiterte dieser Anlauf – ebenso wie vier weitere Versuche in den folgenden Jahrzehnten, weil nicht mit allen Anliegern eine Einigung erzielt werden konnte.
Jetzt haben die Grundstücke einen neuen Eigentümer. Dazu reicht es, wenn sich ein Interessent das Aneignungsrecht gegen Entgelt übertragen lässt. Dieser Vorgang erfolgt über das Grundbuchamt. Die Gemeinde wird in solchen Fällen weder vorher über die Übertragung informiert, noch hat sie ein Vorkaufsrecht. Ebensowenig bereichert sich die Gemeinde in irgendeiner Form an dieser Eigentumsübertragung. Die Gemeinde hatte weder im Vorfeld noch danach Kontakt zum neuen Eigentümer, und auch dessen künftige Pläne mit den Grundstücken sind uns bislang nicht bekannt.
Bei den ehemals herrenlosen Grundstücken handelt es sich nun um eine Privatfläche. Dementsprechend kann der neue Eigentümer frei darüber verfügen. Allerdings kann er sich nicht über die Festsetzungen im Bebauungsplan hinwegsetzen, die die Grundstücke als „Verkehrsfläche“ ausweisen. Wir hoffen, dass der neue Eigentümer und die betroffenen Anlieger eine für alle zufriedenstellende Lösung finden werden. Die Gemeinde ist bereits im Austausch mit Anliegern und steht weiterhin als Vermittler zur Verfügung.
Ihr Fachbereich Bauen und Wohnen