Neue Verschärfungen ab 02./03.01.2022 (Hotspot-Regeln)
Im Landkreis Fulda liegt die Inzidenz seit mehreren Tagen über 350. Deswegen gelten ab dem 02.01.2022 neue Verschärfungen:
- Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt in Innenräumen die 2G-Plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen, keinen zusätzlichen Negativnachweis.
- Schließung von Prostitutionsstätten.
Darüber hinaus gilt ab Montag, 3. Januar, ein Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen. Diese Orte hat der Landkreis Fulda am heutigen Sonntag per Allgemeinverfügung definiert. Die Allgemeinverfügung tritt morgen in Kraft.
Es werden folgende publikumsträchtige öffentliche Orte im Gemeindegebiet Petersberg bestimmt, an denen der Konsum von Alkohol gemäß § 27 Absatz 1 Nr. 1 CoSchuV untersagt ist:
Gemeinde Petersberg
- Rathausplatz
- Parkflächen Waidesgrundanlage
- Parkanlage „Grüne Lunge“
- Rauschenberg inklusive aller Parkflächen
- Haunestausee Marbach inklusive der Parkflächen
- Platz am „Petrusbrunnen“ (im Kreuzungsbereich „Bergstraße“/„Rabanus-Maurus-Straße“)
- Vorplätze aller Dorfgemeinschaftshäuser im Gemeindegebiet Petersberg inklusive der unmittelbar angrenzenden Anlagen
Hinweis: Rund um die Liobakirche (Kirche St. Peter) und in der Waidesgrundanlage besteht bereits ein Alkoholverbot.