Informationen zum Heckenrückschnitt
Das Ordnungsamt hat in den vergangenen Wochen vermehrt festgestellt, dass der Heckenbewuchs von Privatgrundstücken entlang der Straßen und Gehwege in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt. Dies ist besonders problematisch, wenn größere Fahrzeuge der Feuerwehr oder anderer Einsatzkräfte diese Engstellen passieren müssen. Auch die Müllabfuhr teilte der Gemeindeverwaltung mit, dass es Straßenstücke gibt, an denen kein Durchkommen mehr ist, da Hecken, Bäume oder Sträucher die Durchfahrt erschweren.
Gemäß § 27 des Hessischen Straßengesetzes und § 9 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Petersberg sind Abgrenzungen entlang von öffentlichen Straßen so zu unterhalten, dass durch deren Beschaffenheit die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt wird. Dies bedeutet, dass Bäume und Sträucher, die in den Bürgersteig hineingewachsen sind bzw. Verkehrszeichen verdecken, so zurückgeschnitten werden müssen, dass Behinderungen nicht weiter auftreten. Über Straßen und Fahrwegen muss dies bis zu einer Höhe von 4,50 m und über Gehwegen/Parkflächen bis zu einer Höhe von 2,50 m erfolgen.
Wir bitten Sie darauf zu achten, dass das Lichtraumprofil, wie oben beschrieben (und unten bildlich dargestellt), freigehalten wird. Die Straßenverkehrsbehörde wird zukünftig weitere Kontrollen durchführen und im Bedarfsfall die Grundstückseigentümer kontaktieren.
Ihr Ordnungsamt