Kitas müssen in die Notbetreuung
Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes ist seit Samstag, 24. April 2021, gültig. Darin ist vorgesehen, dass in Landkreisen, in denen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegt, Kitas nur noch für eine Notbetreuung öffnen dürfen.
Das ist im Landkreis Fulda leider derzeit der Fall. Wir werden das Gesetz deshalb ab Montag, 26. April 2021, umsetzen müssen. Unsere Kitas sind ab diesem Tag geschlossen, es wird lediglich eine Notbetreuung eingerichtet. Bei allen Eltern, die ihre Kinder ab Montag in die Kita bringen, gehen wir davon aus, dass Anspruch auf eine Notbetreuung besteht. Ein Nachweis ist dafür vorerst nicht nötig. Denn bislang hat das Land Hessen nicht definiert, welche Berufsgruppen und Personenkreise die Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen.
Das wird sich aber im Laufe der Woche ändern. Am Montag wird die Verwaltung gemeinsam mit den Kita-Leitungen besprechen, welche konkreten Nachweise Eltern erbringen müssen.
Wir halten Sie dabei stets auf dem Laufenden und bitten bereits jetzt um Verständnis. Wir wissen, dass die neue gesetzliche Regelung für viele Eltern eine zusätzliche Belastung darstellt. Wir als Gemeinde sind aber verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen. Wir wollen deshalb ein Zeichen setzen und den Eltern zumindest ein Stück weit entgegenkommen: Wessen Kind nicht in die Kita kommen kann, der muss vorerst keine Gebühren zahlen.