Fakten zu Grundstückspreisen in Petersberg
Müssen die Käufer von Grundstücken am Oberen Himmelsacker in Marbach unverhältnismäßig mehr Grunderwerbsteuer zahlen als Käufer von Grundstücken am Gehausküppel in Petersberg? Dieser Darstellung der Linken/Offenen Liste widerspricht der Gemeindevorstand deutlich. Zur Klarstellung zählen wir hier die Fakten auf.
1. Die Grundstücke am Gehausküppel in Petersberg werden für 150 Euro pro Quadratmeter zuzüglich der Erschließungskosten verkauft. Das hat die Gemeindevertretung am 28.05.2020 so festgelegt.
2. Die Grundstücke am Oberen Himmelsacker werden für 115 Euro pro Quadratmeter inklusive der Erschließungskosten verkauft. Das hat die Gemeindevertretung am 27.04.2017 so festgelegt.
3. Der Gemeindevorstand hat am 19.02.2019 auf Anregung von Bürgermeister Carsten Froß entschieden, dass bei künftigen Grundstücksverkäufen der Kaufpreis und die Erschließungskosten separat ausgewiesen werden. Bei vorherigen Grundstücksverkäufen war das leider nicht möglich, da diese bereits notariell beurkundet waren.
Die Entscheidung des Gemeindevorstandes ist also erst rund zwei Jahre nach der Preisfestlegung in Marbach gefällt worden. Deshalb werden die Grundstücke am Oberen Himmelsacker für einen Gesamtkaufpreis angeboten. Das heißt jedoch nicht, dass die potenziellen Käufer in Marbach im Verhältnis mehr Grunderwerbsteuer zahlen müssen: Denn in den finalen Kaufverträgen wird selbstverständlich, wie von den Gremien beschlossen, nur der Bodenpreis ausgewiesen sein, die Erschließungskosten werden getrennt davon abgerechnet. Wie hoch diese Beträge sein werden, wird derzeit ermittelt. Ganz unabhängig davon spielt die Frage, wie viel Grunderwerbsteuer einmal anfällt, jetzt noch gar keine Rolle: Die Kaufverträge werden schließlich erst nach der Entscheidung der Gemeindevertretung, wer welches Grundstück erhält, erstellt.
Es ist für uns deshalb absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar, warum eine Fraktion wiederholt falsche Aussagen tätigt. Das ist umso ärgerlicher, da dem Ortsbeirat Marbach, in dem auch Mitglieder dieser Fraktion sitzen, bereits am 1. Dezember 2020 von der Gemeindeverwaltung unmissverständlich mitgeteilt wurde, wie die Vertragsgestaltung am Oberen Himmelsacker ablaufen wird. Wir wehren uns gegen die Verbreitung solcher Falschinformationen und werden das nicht schweigend hinnehmen.
Der Gemeindevorstand