Neue Gebühren für die Tiefgarage
Die Gemeindevertretung und die Betriebskommission haben neue Gebühren für die Propsteihof-Tiefgarage beschlossen. Diese sind ab sofort gültig. Dabei wird das kostenlose Parken entfallen, viele andere Vorteile bleiben aber erhalten.
Es war an der Zeit, die Tarife zu überdenken, denn die letzte Erhöhung liegt bereits acht Jahre zurück. Die Einnahmen der Tiefgarage decken leider nicht die Ausgaben. Zudem stehen 2021 umfassende Sanierungsarbeiten an den Betondecken an. Die Autos bringen im Winter Feuchtigkeit und auch Streusalze in die Tiefgarage. Das setzt den Betondecken zu, die mittlerweile große Schäden unterhalb der Oberfläche aufweisen. Allein diese Maßnahme wird rund 500.000 Euro kosten. In den kommenden Jahren muss zudem der Glaspavillon angegangen werden, für dessen Reparatur derzeit etwa 130.000 Euro veranschlagt sind. Es sind die ersten größeren Sanierungen seit der Eröffnung des Propsteihofes 1994.
Deshalb ist eine Erhöhung der Gebühren nötig. Bei der Findung der neuen Tarife hat man sich an anderen Kommunen im Landkreis Fulda sowie an vergleichbaren privaten Angeboten orientiert. Trotz der Anpassung bleiben viele Vorteile erhalten: So zahlen Kurzzeitparker, die nur schnelle Erledigungen hinter sich bringen wollen, lediglich 50 Cent für eine halbe Stunde. Um die ansässige Gastronomie zu unterstützen, kostet das Parken nach 19 Uhr weiterhin nur 1 Euro für die gesamte Nacht. Und auch der Sonntag bleibt kostenfrei.
Die Änderungen im Überblick
- Gebührenfreies Parken sonntags bis zum folgenden Montag 07:00 Uhr
- Parkgebühren für Kurzzeitparker (über Parkscheinautomat):
1. im Tagtarif von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr: Jede angefangene halbe Stunde: 0,50 €
2. im Nachttarif ab 19.00 Uhr: Nachtpauschale: 1,00 €
- Tagesticket: Montag – Samstag (24 h): 5,00 €
- Wochenticket (7 Tage): 18,00 €
- Parkgebühren für Langzeitparker ‐ Monatstarif:
1. „Werktags‐Teilzeit“: 38,00 € (Montag bis Samstag: 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr)
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