Corona-Maßnahmen ab dem 11. Januar 2021
Das Land Hessen hat eine Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen, die ab Montag, 11. Januar, gültig sein wird. Hier erfahren Sie, was das für die Gemeinde Petersberg bedeutet:
Das Rathaus und der Bauhof bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Zutritt kann nur dann gewährt werden, wenn man vorher einen Termin vereinbart hat. Einen Überblick über die Ämter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Sie hier.
Die gemeindlichen Kindertagesstätten befinden sich derzeit im Regelbetrieb. Es wird jedoch empfohlen, das Kind, wenn möglich, zu Hause zu betreuen. Eltern werden gebeten, in der jeweiligen Einrichtung ihren notwendigen Betreuungsbedarf anzumelden, damit hinsichtlich Personal und Mittagessen geplant werden kann. Weitergehende Informationen dazu erhalten Sie hier.
Der Wertstoffhof am Bauhof und der Kompostplatz in Steinau bleiben geöffnet.
Die Büchereien, Sportanlagen und Spielplätze der Gemeinde Petersberg bleiben ebenfalls geöffnet. Die Rathausbücherei in Petersberg jedoch ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausleihen und Rückgaben sind nach vorheriger Anmeldung jedoch möglich. Kontaktdaten finden Sie hier. Die Kurse in der Rathausbücherei können auf unbestimmte Zeit nicht durchgeführt werden.
Das Propsteihaus und die Gemeinschaftshäuser in den Ortsteilen können eingeschränkt wieder genutzt werden, etwa für Versammlungen von Vereinen. Private Feiern (z.B. Geburtstage, Hochzeiten, Konfirmationen, Kommunionen) sind weiterhin untersagt.
Die Ausgangssperre im Landkreis Fulda zwischen 21 und 5 Uhr ist bis 18. Januar 2021 verlängert worden. Eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit für tagestouristische Ausflüge im Umkreis von mehr als 15 km um den Wohnort wird vom Landkreis derzeit noch geprüft.
Stand: 8. Januar 2021