Private Veranstaltungen in den Gemeinschaftshäusern
Seit dem Corona-Lockdown sind das Propsteihaus und die Dorfgemeinschaftshäuser in den Ortsteilen für private Veranstaltungen geschlossen. Diese Sperre hatte bislang bis 31. August gegolten, ist nun aber bis zum 31. Oktober 2020 verlängert worden.
Mit der aktuellsten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Stand 01.08.2020) wurden für Hessen u.a. die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen neu geregelt bzw. überarbeitet. Die Überwachung der Einhaltung der Verordnung durch die örtlichen Ordnungsbehörden ist weiterhin angeordnet. Da es für die Kommunen nicht möglich ist, die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen für private Feiern in den öffentlichen Einrichtungen zu überprüfen, wurde in der Bürgermeisterkreisversammlung vom 05.08.2020 nach intensiver Beratung vereinbart, die öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen für alle privaten Feiern vorerst bis voraussichtlich 31.10.2020 geschlossen zu halten. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die aktuell steigenden Infektionszahlen und die bestehende Unsicherheit über die weitere Entwicklung aufgrund von Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten. Damit soll zumindest innerhalb des Landkreises Fulda eine einheitliche Regelung getroffen werden.
Sofern durch die Landesregierung Lockerungen in Bezug auf die aktuellen Corona-Regeln beschlossen werden, wird auch eine Lockerung bezüglich des Verbotes von privaten Feierlichkeiten im Landkreis Fulda wieder möglich sein. Wir bedauern diese Einschränkung, möchten Sie jedoch hiermit rechtzeitig informieren, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, mit Ihrer Feier auf einen Gastronomiebetrieb mit eigenen Räumlichkeiten auszuweichen. Über Änderungen dieser Regelung werden wir Sie informieren.
Vereine, Parteien und Kirchengemeinden haben zudem die Möglichkeit, die Gemeinschaftshäuser für Jahreshauptversammlungen kostenlos zu mieten. Informationen dazu finden Sie hier.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Gemeindeverwaltung