Kita-Beiträge im April und Mai
Die Gemeindevertretung Petersberg hat in ihrer Sitzung am 25.06.2020 beschlossen, mit den seit 01.04.2020 ausgesetzten Gebühren wie folgt zu verfahren:
Für April und Mai 2020 werden die Betreuungsgebühren für alle Kinder (U3 und Ü3) ohne Antrag erlassen, soweit diese nicht in Notgruppen betreut wurden.
Ab 1. Juni 2020 werden die Betreuungsgebühren für alle Kinder (U3 und Ü3) grundsätzlich wieder erhoben. Wurden Kinder im Juni 2020 auf Grund der aktuellen Corona-Lage nicht oder nicht in dem zeitlichen Umfang, wie ursprünglich vereinbart, in den Kindertagesstätten der Gemeinde betreut, werden auf Antrag der Eltern die Gebühren hierfür jedoch im Einzelfall erlassen bzw. erstattet. Des Weiteren prüft die Gemeindeverwaltung alle weiteren evtl. beantragten Einzelfälle.
Die Umsetzung des Beschlusses erfordert allerdings einige technische Änderungen in unserem Abrechnungsprogramm für die Betreuungsgebühren und wird daher erst im August 2020 erfolgen. Jede Familie erhält dann entsprechend des mit den Eltern vereinbarten Betreuungsverhältnisses unter Berücksichtigung des Beschlusses eine Mitteilung über die Betreuungsgebühren für die Zeit von April 2020 bis Juni 2020. Dabei erhalten Sie ebenfalls Informationen zur Fälligkeit der Gebühren und zur Antragstellung über einen Gebührenerlass.
Ab 1. Juli 2020 werden die Betreuungsgebühren gemäß der bestehenden Betreuungsvereinbarungen am 20. des Monats fällig. Wenn Sie Teilnehmer des SEPA-Lastschriftverfahrens sind, werden die Gebühren für den Monat Juli am 20. Juli 2020 von dem hinterlegten Konto eingezogen. Sonst überweisen Sie bitte wie bisher die Gebühren für den Monat Juli zum 20. Juli 2020 auf ein Konto der Gemeinde Petersberg.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Kindertagesstätten:
Herrn Ceming unter 6206-18 , E-Mail p.ceming@petersberg.de,
Frau Bittner unter Tel. 6206-43, E-Mail em.bittner@petersberg.de oder
Frau Stoldt unter Tel. 6206-13, E-Mail a.stoldt@petersberg.de.