Auswirkung der Steuersenkung in der Gemeinde Petersberg
Steuersenkung soll an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden
Die Gemeinde Petersberg möchte die Mehrwertsteuersenkung an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. So soll sowohl die Wassergebühr als auch das Parken in der Tiefgarage günstiger werden, sofern die gemeindlichen Gremien im August zustimmen.
Die Wassergebühr in Petersberg liegt derzeit bei 2,13 Euro pro Kubikmeter. Darin enthalten sind 7 Prozent Umsatzsteuer. Dank der Steuersenkung der Bundesregierung beträgt die Umsatzsteuer vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 nur noch 5 Prozent. Nachdem der Bundesrat vor Kurzem zugestimmt hat, gibt es nun auch für die Kommunen Klarheit. Die Betriebsleitung wird deshalb der zuständigen Betriebskommission und der Gemeindevertretung vorschlagen, diese Einsparung komplett an die Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben. Die Kosten für einen Kubikmeter lägen dann noch bei 2,09 Euro. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt bedeutet das eine Einsparung von etwa 0,50 Euro im Monat. Hinzu kommt, dass auch die monatliche Grundgebühr für den Wasserzähler sinken würde (siehe anliegende Tabelle).
Ganz wichtig: Eine zusätzliche Zählerablesung ist nicht nötig, da die Jahresgebühr auf den gesamten Jahresverbrauch entfällt. Die Steuersenkung wird also, auch wenn sie nur auf ein halbes Jahr begrenzt ist, auf das gesamte Jahr angerechnet. Bereits gezahlte Abschläge behalten ihre Gültigkeit.
Grundgebühr Zählermiete
bisherige Bruttogebühr
(7% Umsatzsteuer)
Neue Bruttogebühr (5% Umsatzsteuer)
Ersparnis pro Haushalt pro Monat
Bis 5 m³ (Qn 2,5)
2,14 €
2,10 €
0,04 €
Bis 10 m³ (Qn 6)
10,94 €
10,73 €
0,21 €
Bis 20 m³ (Qn 10)
49,24 €
48,32 €
0,92 €
Über 20 m³ (DN 50)
82,06 €
80,52 €
1,54 €
Für Dauerparker in der Tiefgarage Propsteihof soll zudem die Gebühr temporär gesenkt werden. Der „Werktags-Teilzeit“-Tarif (30 € brutto pro Monat) und der „Rund-um-die-Uhr“-Tarif (40 € brutto pro Monat) enthielten bisher 19 Prozent Umsatzsteuer, die seit dem 1. Juli 2020 auf 16 Prozent gesunken ist. Die Brutto-Tarife betragen dann für ein halbes Jahr 29,24 € pro Monat bzw. 38,99 € pro Monat. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die gemeindlichen Gremien werden mögliche Überzahlungen zum Jahresende ausgeglichen. Es ist nicht nötig, dass Dauerparker einen Antrag stellen.
Daniel Freidhof (kaufmännischer Betriebsleiter)