Info für Eltern: Kita-Betrieb ab 6. Juli
Elterninformation zu Neuregelungen ab 6. Juli 2020 und zum Umgang mit Verdachtsfällen in den Kitas
Sehr geehrte Eltern,
seit dem 8. Juni 2020 können in den Kindertagesstätten der Gemeinde Petersberg im eingeschränkten Regelbetrieb auch Kinder betreut werden, die bisher nicht von Ausnahmeregelungen des Betretungsverbotes erfasst waren. Mit dem 15. Juni 2020 werden alle Kinder, die nach Befragung einen Betreuungsbedarf angezeigt haben, in den gemeindlichen Einrichtungen betreut, jedoch nur vormittags in teilweise eingeschränktem Umfang. Das sehen wir als Träger der Einrichtungen als Teilerfolg an, da uns in den vergangenen Wochen viele Anfragen dazu erreicht haben. Eltern schilderten teilweise verzweifelt ihre Lage. Deshalb freuen wir uns sehr, dass es gelungen ist, unter den vorgegebenen Hygiene- und Infektionsschutzrichtlinien mit zusätzlichem Personal in den Einrichtungen weitere Betreuungskapazitäten zu schaffen. Dies bedeutet, dass die Gruppenstärke reduziert bleibt und eine Kontaktbeschränkung der Gruppen untereinander gewährleistet sein muss.
Mit den aktuellen Beschlüssen der Hessischen Landesregierung wurde ein weiterer großer Schritt zur Wiederaufnahme der Regelbetreuung gegangen. Ab 6. Juli 2020 werden alle Kinder wieder in ihren Regelgruppen in vollem Umfang betreut. Dies bedeutet aber auch, dass die bestehenden Hygiene- und Infektionsschutzrichtlinien weiter eingehalten werden müssen: Kontaktbeschränkungen der Gruppen untereinander, besondere Aufmerksamkeit für die Hygiene in der Einrichtung und bei den Kindern und der sorgfältige Umgang mit kranken Kindern. Kranke Kinder oder Kinder mit Krankheitssymptomen unterliegen weiterhin dem Betretungsverbot.
Mit Schreiben vom 9. Juni 2020 wurden alle Kindertagesstätten im Landkreis Fulda auf ihre bestehende Meldepflicht bei Verdacht einer Covid-19-Erkrankung oder dem Auftreten von Covid-19-Fällen in der Einrichtung hingewiesen. Danach werden Kinder oder Mitarbeiter, die als Verdachtsfall durch die Kindertagesstätte dem Gesundheitsamt zu melden sind, im Corona-Testcenter des Klinikums Fulda getestet. Werden vom Personal der Einrichtung Krankheitssymptome bei einem Kind festgestellt, werden die Eltern informiert und aufgefordert, ihr Kind sofort abzuholen. Bis zur Abholung durch die Eltern wird das Kind von den anderen Kindern isoliert. Die Eltern erhalten ein Informationsschreiben des Gesundheitsamtes des Landkreises Fulda ausgehändigt, und der Verdachtsfall wird dem Gesundheitsamt gemeldet. Diesem Informationsschreiben ist zu entnehmen, dass der Abstrich im Corona-Testcenter am der Meldung folgenden Werktag erfolgt. Außerdem wird geschildert, wie sich bis zur Befundmitteilung durch das Gesundheitsamt zu verhalten ist.
Wir hoffen sehr, dass uns allen, den Kindern, den Eltern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Covid-19-Ausbruch in den Kindertagesstätten erspart bleibt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich der Ausmaße bewusst sind, die eine Verdachtsmeldung der Kindertagesstätte auslöst. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Kind oder ein Angehöriger des gleichen Hausstandes keine Krankheitssymptome aufweist oder in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind, wenn Sie Ihr Kind in die Kita bringen. Krankheitsanzeichen sind z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall.
All diese Regelungen und Bestimmungen dienen dem Zweck, dass die Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt bleibt. Viele Wochen der Einschränkungen liegen hinter uns, und es ist nicht abzusehen, wie sich das Infektionsgeschehen mit diesen Lockerungen entwickeln wird. Aber wir sind auch alle den gleichen Gefahren ausgesetzt, und nur gemeinsam mit gegenseitiger Rücksichtnahme können wir die vor uns liegenden Herausforderungen bestehen. Ich appelliere deshalb an Ihr Engagement und Ihr Verständnis, die Vorgaben weiter einzuhalten. Es werden kleine Schritte sein, die uns näher an die Normalität bringen, und es kann auch Rückschritte geben. Lassen Sie uns mit Vorsicht und Optimismus die nächsten Entwicklungen abwarten. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten und im Rathaus werden für Sie erreichbar sein.
Die Entscheidung zur endgültigen Regelung zur Erhebung der Betreuungsgebühren soll in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Juni 2020 erfolgen. Selbstverständlich werden alle Eltern nach einer Entscheidung der Gremien informiert.
Die Informationen zur Durchführung der Ferienbetreuung während der Betriebsferien der Kindertagesstätten und der Ferienspiele für Kinder von 6 bis 12 Jahre sowie Anmeldeformulare dafür finden Sie ab 22. Juni 2020 auf der Homepage der Gemeinde Petersberg.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Mitarbeit und Geduld.
Carsten Froß
Bürgermeister