Informationen zur Schwimmbad-Öffnung
Das Land Hessen hat in der "Dreizehnten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus", die am Mittwoch veröffentlicht wurde, bekannt gegeben, dass die hessischen Schwimmbäder ab Montag, 15. Juni, wieder öffnen dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass die Einrichtungen Hygiene- und Zugangskonzepte erstellen. Außerdem werden Einschränkungen herrschen, was die Besucherzahl angeht.
"Wir sind froh, dass es nun endlich eine Entscheidung aus Wiesbaden gibt und wir unser Freibad Waidesgrund perspektivisch eröffnen dürfen", sagt Bürgermeister Carsten Froß. "Allerdings ist der Termin 15. Juni für uns nicht haltbar. Denn die Verfügung des Landes liegt uns erst seit Mittwochvormittag vor, und darauf müssen wir nun unsere Hygiene- und Zugangskonzepte anpassen."
Die Vorbereitungen dafür laufen zwar auf Hochtouren, aber derzeit kann noch kein konkretes Eröffnungsdatum genannt werden. Allein der technische Vorlauf, etwa das Befüllen der Becken, wird zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Diese Vorbereitungsarbeiten hat die Gemeinde in den vergangenen Wochen bewusst gestoppt, um keine unnötigen Kosten zu produzieren.
Zudem möchte der Bürgermeister in der kommenden Woche die Gremien der Gemeinde einbinden, damit dort zügig eine Entscheidung gefällt werden kann. "Wir werden die Petersberger Bürgerinnen und Bürger auf dem Laufenden halten, wann das Freibad Waidesgrund geöffnet werden kann", verspricht der Bürgermeister.
Die Verordnung des Landes Hessen mit den Vorgaben zur Schwimmbad-Öffnung kann man hier einsehen.