Keine Kinderreisepässe mehr ab dem 01.01.2024
Aufgrund der Änderung des Passgesetzes dürfen ab dem 01. Januar 2024 Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe verlieren nicht ihre Gültigkeit.
Künftig werden auch für Kinder je nach Reiseziel ein Personalausweis (Kosten: 22,80 €, europäisches Ausland) oder ein Reisepass (Kosten: 37,50 €, nichteuropäisches Ausland) mit einer Gültigkeit von jeweils 6 Jahren ausgestellt. Die Ausweispflicht innerhalb Deutschlands besteht weiterhin erst ab einem Alter von 16 Jahren.
Bei einer bevorstehenden Reise ist daher auf die jeweilige Bearbeitungszeit der Ausweisdokumente zu achten. Die Bundesdruckerei hat bei Personalausweisen aktuell eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen und bei Reisepässen von ca. vier bis sechs Wochen. Diese Bearbeitungszeit kann sich durch eine vermehrte Beantragung von Personalausweisen bzw. Reisepässen jedoch verlängern.
Zur Beantragung wird grundsätzlich immer das alte Ausweisdokument bzw. wenn noch kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und die Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile benötigt. Ebenso ist die persönliche Vorsprache des Kindes mit einem sorgeberechtigten Elternteil erforderlich.
Die Zustimmungserklärung finden Sie hier.
Einen Termin benötigen Sie nicht, Sie können einfach zu den Öffnungszeiten vorbeikommen.
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