Briefwahlunterlagen für die Stichwahl
Sehr geehrte Damen und Herren,
Briefwahlunterlagen zur Stichwahl können Sie ab sofort bis Freitag, den 03.11.2023, 13:00 Uhr, unter dem unten befindlichen Link beantragen.
Wichtiger Hinweis:
Einen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen müssen nicht (neu) stellen:
- Personen, die bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt hatten
- Personen, die bei der Hauptwahl noch nicht 18 Jahre alt waren und diese Altersgrenze bei der Stichwahl erreicht haben
- Zugezogene, die am Tag der Stichwahl die Sechs-Wochenfrist erfüllen
Diese Personen erhalten einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen von Amts wegen, ohne dass es eines (erneuten) Antrags bedarf.
Mit dem Wahlschein können Sie auch bei der Urnenwahl in einem Wahlbezirk der Gemeinde Petersberg teilnehmen. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Wahlschein am Wahlsonntag mit in das Wahllokal.
Sollten Sie unsicher sein, was die Durchführung der Stichwahl betrifft, so wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros unter der Telefonnummer (0661) 6206-79 oder der E-Mail-Adresse wahlen@petersberg.de
Zur Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen klicken Sie bitte hier.
Hier finden Sie zudem ein Erklärvideo zur Briefwahl.