Straßenunterhaltungsarbeiten in der Gemeinde Petersberg
In der Gemeinde Petersberg werden an einigen Straßen Bau-, Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt.
Ab dem 13. bis 23. Juni 2023 sollen zudem in folgenden Straßenzügen, witterungsbedingt, Ausbesserungsarbeiten an der Asphaltfahrbahn mittels dünner Asphaltschichten in Kaltbauweise durchgeführt werden:
- „Taunusstraße“(Teilbereich ab K 1 „Fuldaer Straße“ bis Straße „Im Krähenfeld“)
- „Steinweg“(Teilbereich von Anschlussstelle B 27 Richtung Marbach)
- „Postweg“(Teilbereiche)
- „Gartenstraße“(Teilbereich)
Der Vorteil dieses Verfahrens ist die sehr kurze Einbauzeit, wobei ein Straßenzug nach dem anderen innerhalb von Stunden saniert und wieder dem Verkehr freigegeben werden kann.
Diese Oberflächensanierung wird auf den notwendigen Teilbereichen als dünner bituminöser Belag zweilagig aufgebracht, um somit die Lebensdauer und den Gebrauchswert einer Straßenbefestigung nachhaltig zu verlängern.
Die Ausbesserungsarbeiten haben das Ziel, die Straßenoberfläche, Schlaglöcher und andere Schadensstellen verschleißfest zu beseitigen und die Ansprüche an die Verkehrssicherheit- und Ordnung zu erfüllen.
Wir bitten Sie zu beachten, dass nach Fertigstellung solcher Bereiche diese mit verminderter Geschwindigkeit zu befahren sind. Aus Erfahrung ist zu erwähnen, dass sich das Bitumen erst nach über einem Jahr vollends erhärtet. Reifenabdrücke werden sich in dieser Zeit beim Überfahren wieder verschließen. Da sich vereinzelt sattere Splittablagerungen bilden und erst nach Tagen eingefahren bzw. abgekehrt werden, besteht hier erhöhte Unfallgefahr durch die noch schmirgelnde Oberfläche. Wir ersuchen Sie hiermit, Ihre Fahrweise an diesen speziellen Bereichen zu verringern damit es nicht zu Schäden durch aufwirbelnden Splitt führt.
In den Straßenzügen wird bereits ab dem 12. Juni ein generelles Parkverbot an jeweils etwa 2 Bautagen eingerichtet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, schon im eigenen Interesse, auch keine Fahrzeuge in den bereits farblich markierten Sanierungsflächen abzustellen. Für entstehende Schäden durch Spritzemulsion wird keine Haftung übernommen.
Fachbereich Bauen und Wohnen
Gemeindeverwaltung Petersberg