Spielzeug auf den Spielplätzen
Update: Wir haben den "Verursacher" mittlerweile gefunden. Es handelt sich tatsächlich um eine gutgemeinte Aktion. Allerdings können die Spielsachen in dieser Form nicht auf einem öffentlichen Spielplatz bleiben.
Da wir das grundsätzliche Ansinnen aber unterstützen wollen, werden wir mit dem Initiator Kontakt aufnehmen und versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden, von der alle Beteiligten - insbesondere die Familien mit ihren Kindern - profitieren können.
Auf den Spielplätzen im Kirschgrund, Tromliedeweg und Himmelsacker in Marbach sind in den vergangenen Wochen Dutzende Spielsachen liegengelassen worden. Es ist nicht bekannt, ob diese von den Kindern und ihren Eltern dort vergessen worden sind oder ob der Spielplatz damit als Möglichkeit der Entsorgung von Sperrmüll genutzt werden sollte. Fakt ist: Die Spielzeuge sind nach DIN 1176 für den privaten Gebrauch vorgesehen, eine Aufstellung in öffentlich zugänglichen Bereichen ist nicht zulässig. Die Gemeinde übernimmt nur die Haftung für ihre eigenen Gerätschaften, nicht für loses privates Spielzeug.
Die Personen, die die Gegenstände hinterlassen haben, werden gebeten, diese bis spätestens 22.03.2023 zu entfernen. Spielsachen, die nach diesem Datum auf unseren Spielplätzen aufgefunden werden, werden entsorgt.
Ihr Fachbereich Bauen und Wohnen