Schöffinnen und Schöffen gesucht
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht sowie Landgericht Fulda als Vertreterinnen/Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffinnen/Schöffen bzw. Jugendschöffinnen/Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffinnen/-schöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Petersberg wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter/innen, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte, Bewährungshelfer/innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener/innen sollen nicht zu Schöffinnen/Schöffen gewählt werden. Schöffinnen/Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffinnen/Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin/eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse jeglicher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
BEWERBUNG
Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen sowie für das Amt eines Jugendschöffen bewerben sich bitte bis zum 28. Februar 2023 bei dem Gemeindevorstand Petersberg, Fachbereich Zentrale Verwaltung, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, Tel.: (06 61) 6206-64, E-Mail: m.wiegand@petersberg.de.
Bewerbungsformulare sind im Anhang verfügbar.
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