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Haben Sie in Petersberg etwas gefunden oder verloren ?

Fragen Sie Ihr Fundamt !

Anzeigepflicht des Finders:
Jede Fundsache, die mehr als zehn Euro wert ist, muss unverzüglich zum Fundamt Petersberg gebracht werden.

Finderlohn:
Der Finder kann Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt 5 % von dem Wert bis 500 ?, übersteigt der Wert 500 ? erhält der Finder 25 ? plus 3 % des Wertes über 500 ?.

Eigentumserwerb des Finders:
Wird die Fundsache innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Fundanzeige nicht abgeholt, haben Sie als Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. In diesem Fall werden Sie benachrichtigt.

Folgende Sachen wurden innerhalb der letzten sechs Monate gefunden:

DatumNummerFundort / ZeitKurzbeschreibung

Fundamt Petersberg
Rathausplatz 1
36100 Petersberg

Telefon: (0661) 6206-12 oder 11
E-Mail: m.dehler@petersberg.de

Öffnungszeiten :

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